Bei Verlust eines Schlüssels kann die Haftpflichtversicherung einspringen. Sie bezahlt aber meist nur die Schäden Dritter, nicht der eigenen. Sofern der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, übernimmt sie Kosten für den Schlössertausch, Notschloss oder auch Einbruchsfolgen nach Schlüsselverlust. Ist dieser Leistungsumfang nicht abgedeckt, kann er gegen einen kleinen Aufpreis aufgenommen werden. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit mehreren Mietwohnungen kann es schnell teuer werden, wenn der Generalschlüssel zur Haustür verloren geht. Zehntausende Euro können anfallen, wenn die komplette Schließanlage getauscht werden muss. Betroffene sollten bei der Wahl der Versicherung auf eine ausreichende Deckung achten.
Ob der Wohnungsschlüssel einer Mietwohnung wie der Schlüssel zur Hauseingangstür dem Mieter oder dem Vermieter zugerechnet wird, definieren die Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Der Schaden, der bei der Wohnungstür anfällt, wird daher nicht immer übernommen, weil nur für Schäden Dritter gezahlt wird.
Wenn das Schloss zur Eigentumswohnung oder zum eigenen Haus abhandenkommt, springt keine Haftpflichtversicherung ein. Dafür können eigene Policen abgeschlossen werden, meist in Kombination mit der Hausratversicherung. Dabei muss darauf geachtet werden, dass manche Schutzbriefe nur die Kosten für die Türöffnung bezahlen, die Kosten für das neue Schloss aber vom Eigentümer getragen werden müssen.
Je nach Größe des Firmengebäudes kann auch der Verlust des Firmenschlüssels schnell teuer werden. Ob der Arbeitgeber dafür aufkommt bzw. dessen Betriebshaftpflichtversicherung einspringt, ist abhängig vom jeweiligen Unternehmen und mit ihm getroffenen Vereinbarungen. Die betriebliche Haftpflichtversicherung sichert häufig Versicherungsnehmer ab, die häufig mit Schlüsseln hantieren müssen, zum Beispiel Hausmeisterdienste, Service- und Reinigungskräfte und ähnliches.
Falls der Arbeitgeber nicht zahlt, muss geprüft werden, ob die eigene Haftpflichtversicherung einspringt. Angestellte können das Dienstschlüsselrisiko meist über die Haftpflichtversicherung absichern, Selbstständige müssen die Schlüsselversicherung über eine Berufshaftpflichtpolice abschließen.
Wenn man für den verreisten Nachbar Blumen gießt oder sich um Haustiere kümmert und dabei dessen Schlüssel verliert, zahlt die Versicherung nur, wenn der Versicherungsschutz auch sogenannte Gefälligkeitsschäden abdeckt, auch wenn es sich hier eindeutig um einen Schaden Dritter handelt.
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